Privates Feuerwerk nicht eingeschränkt

Kürzlich hatte der Hauptausschuss des Gemeinderats entschieden, dass es künftig kein Feuerwerk mehr bei gemeindlichen Veranstaltungen mehr geben soll, etwa beim Volksfest. Gemeinderat Manfred Schmidt (AfD/FBU) ging das nicht weit genug: Er beantragte das Verbot von Feuerwerk rund um Kirchen, Seniorenheimen und denkmalgeschützten Gebäuden.

Es sei schade um jeden Cent, der für Feuerwerk ausgegeben werde, so Schmidt, „schon immer“ bekennender Feuerwerks-Gegner. Er führte den Feinstaub, die Gesundheit sowie Tierschutzgründe als Argumente für das Verbot ein. Konkret forderte er ein Verbot von privatem Feuerwerk (Kategorie II) im Umkreis von 150 Metern um Kirchen, Senioren- und Pflegeheimen sowie denkmalgeschützten Gebäuden. Gegen Feinstaub habe der Gemeinderat zwar rechtlich keine Handhabe, man könnte ihn aber mit dem Rechtserlass ebenfalls verringern. Gerade im Hinblick auf den Klimaschutz sei es scheinheilig, nicht für seinen Antrag zu stimmen.

Dem widersprach Albert Wirth (CSU): Es sei scheinheilig, für ein Verbot zu stimmen, dessen Einhaltung nur schwer zu kontrollieren sei. CSU-Bürgermeisterkandidat Leo Spitzauer sei „scheinheilig, das geb ich zu“. Für ihn gehöre Feuerwerk einfach zu Silvester dazu.

Grundsätzlich für Toleranz beim Feiern ist auch Roland Meier (FW). Viele Leute hätten Freude an Feuerwerken, besser sei da ein „Appell an die Rücksichtnahme“. Schmidts Antrag sei ein „schöner Ansatz, aber nicht fertig gedacht“, so Meier. Er warf die Frage auf, wer die Einhaltung kontrolliere. Sein Gemeinderatskollege Stefan Ruoff (Grüne) sah einen „kleinen Anfang“ im Antrag Schmidts. Gerade um Seniorenheime herum sei ein Verbot „absolut sinnvoll“. Sepp Mittermeier (SPD) merkte an, man müsse das Thema angehen. Ihm sei ein größeres Feuerwerk und die somit verbundene Reduktion von „Kleinknallerei“ lieber.

Mit dem Beschluss des Ausschusses (wir berichteten) wäre ein solches großes Feuerwerk – würde es von der Gemeinde veranstaltet werden – nicht möglich. In der Nachbargemeinde Haar gibt es ein solches Feuerwerk schon seit einiger Zeit im Sportpark, veranstaltet von Gemeindewerken und der Gemeinde.

Georg Kast (Gemeindeverwaltung) kritisierte Schmidts Antrag, der eine Mustersatzung, angelehnt an jene Berchtesgadens, enthält. Dort gibt es bereits Bannmeilen für Feuerwerk um denkmalgeschützte Gebäude. Kast merkte an, keine Notwendigkeit für Vaterstetten zu erkennen. Die Schindeldächer von Berchtesgaden stellten eine andere Situation da. Vor Gericht werde eine solche Verordnung nicht halten, so die Überzeugung Kasts. „Wir können nicht alles verbieten, nur weil wir anderer Meinung sind“ als „Andersgläubige“.

Rechtlich einwandfrei sei ein Verbot entgegnete Schmidt daraufhin. Zwar könne man die Einhaltung im Detail nicht kontrollieren, doch im Notfall könnte man ja die Polizei rufen. Man dürfe die moralische Wirkung des Antrags nicht unterschätzen, so Schmidt, dessen Antrag am Ende keine Mehrheit fand, es stimmten die AfD/FBU, die Grünen sowie die SPD zu. Es bleibt also vorerst alles beim Alten beim Silvesterfeuerwerk.

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