LoB und Tadel

Zusätzlich zum Gehalt nach Tarif können Angestellte des Öffentlichen Diensts je nach Leistung eine zusätzliche Prämie erhalten. Für Beamte galt dies bis jetzt nicht. Zum 1. Januar 2017 sollen nun auch Beamte der Gemeinde für Leistung belohnt werden.

Geschehen soll dies mittels einer Dienstvereinbarung zur „leistungsorientierten Bezahlung (LoB), die der Gemeinderat am Donnerstag beschlossen hat. Hintergrund der Einführung sind Gesetzesänderungen. Vormals war es Beamten gesetzlich verwehrt, eine leistungsorientierte Besoldung zu erhalten.

Ziel der Einführung sei die Gleichbehandlung von Angestellten und Beamten, wie Linda Wagner, Hauptamtsleiterin, dem Gemeinderat erklärte. 13 Beamte, die sogenannte Laufbahnbeamte sind, sollen von der Regelung profitieren. Kommunale Wahlbeamte, also der Bürgermeister sowie die ehrenamtlichen Bürgermeister sind jedoch von der Bezahlung ausgeschlossen.

Die Kosten für die Gemeinde betragen circa 5000€ im Jahr, wobei die Boni zum ersten Mal im Jahre 2017 ausgezahlt werden sollen. Die Summe entspricht etwa 1% der jährlichen Besoldung der betroffenen Beamten.  Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, die Motivation, Eigenverantwortung und Führungskompetenz in der Verwaltung zu verbessern. Dienstleistungen sollen verbessert und die Effizienz und Effektivität der Organisation und der Prozesse gesteigert werden. Beurteilt werden sollen die Beamten vom jeweiligen Amtsleiter sowie die Amtsleiter vom Bürgermeister selbst.

Die Aufteilung erfolgt je nach Leistung. Hierfür wurden 6 Kategorien geschaffen, nach denen eine Kategorisierung mittels Punkten möglich ist. Die Vorgesetzten bewerten die Leistung des Beamten in den jeweiligen Kategorien in fünf Abstufungen. Diese reichen vom „nicht den Anforderungen entsprechend“ bis hin zum erheblichen Übertreffen der Anforderungen. So können pro Kategorie bis zu je 10 Punkte erreicht werden. Das Budget wird dann punktgemäß aufgeteilt.

Bewertet werden die Arbeitsquantität, -qualität, der Arbeitseinsatz, die Arbeitssorgfalt, das betriebliche Zusammenwirken sowie die Bürgerorientierung. Beim letzteren Punkt sind zum einen das Verständnis gegenüber Bürgeranliegen wichtig, zum anderen aber auch die Vermeidung von Bürgerbeschwerden. Beim Arbeitseinsatz werden Initiative, Belastbarkeit und Vielseitigkeit beurteilt.

Bis auf Manfred Schmidt stimmte jeder der anwesenden Gemeinderäte dem Vorschlag zu. Mit Jahresbeginn 2017 tritt die Neuerung in Kraft.

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