Im Zuge der Pflicht, einer FFP2-Maske in Geschäften, sowie dem öffentlichem Nahverkehr zu tragen, gibt die Bayerische Staatsregierung über die Gemeinde Vaterstetten kostenlose FFP2-Masken an verschiedene Personengruppen aus. Wer zu diesem Personenkreis gehört und wo diese Masken abgeholt werden können:
Masken für pflegende Angehörige:
Die Hauptpflegeperson erhält einmalig 3 Masken. Bitte bringen Sie das Schreiben der Pflegekasse über die Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen als Nachweis der Bezugsberechtigung mit.
Masken für Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger:
Personen die Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II) oder SGB XII (Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung) erhalten, bekommen einmalig 5 Masken.
Achten Sie unbedingt, darauf den aktuellen Bescheid des Jobcenters oder Landratsamts mitzubringen. Personen ohne Nachweise bekommen keine Masken! Sollten Sie keine Leistungen nach SGB II oder SGB XII beziehen, aber Tafelkunde sein, so zeigen Sie bitte Ihren Tafelausweis vor.
Die Ausgabe erfolgt am 22.01.2021 und in der Woche von 25.01.2021 bis 29.01.2021 immer
zwischen 8 Uhr und 12 Uhr im alten Feuerwehrgebäude neben dem Rathaus. Aus Gründen
des Infektionsschutzes bitten die Gemeinde, den Aufenthalt dort so kurz wie möglich zu halten und bei
evtl. Warteschlangen den nötigen Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten.