Am Sonntag, den 05.04.2020, gegen 23:00 Uhr, wurde ein Verkehrsteilnehmer einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Nach eigenen Angaben hatte er einen Freund abgeholt und ihn anschließend nach Hause gefahren. Während der Verkehrskontrolle gab der Fahrer an, dass er im Laufe des Abends Alkohol konsumiert habe. Ein darauffolgender Atemalkoholtest zeigte eine Überschreitung des Grenzwertes von 0,5‰. Eine Weiterfahrt wurde umgehend unterbunden. Der Fahrer erhielt eine Bußgeldanzeige. Ihn erwarten nun eine hohe Geldbuße, sowie ein Fahrverbot. Da der Fahrer keinen triftigen Grund für die Fahrt nennen konnte, verstieß er zudem gegen die aktuell bestehende Ausgangsbeschränkung. Auch hier erwarten den Fahrer eine Anzeige gemäß dem Infektionsschutzgesetz und ein Bußgeld.