Behörden-Kreisverkehr
Seit Beginn des Jahres dürfen in Vaterstetten wohnhafte Fahrschüler ihre Prüfung nicht mehr in München ablegen, wenn sie dort nicht studieren oder arbeiten. Die Behörden fühlen sich nicht für die plötzliche Änderung zuständig, für Fahrschulen und -schüler bedeutet die Regelung Aufwand, der sich auf den Geldbeutel der Fahrschüler auswirkt.