Gegen jegliche Regeln der Baukunst grub ein 42-jähriger Baggerführer in der Heubergstraße eine 2,4 m tiefe Grube, im Durchmesser von ca. sechs Meter, bis zum unmittelbaren Beginn der Fahrbahn, ohne die erforderliche Sicherung in Form einer Verschalung oder einer entsprechenden Abböschung einzubauen.
Dies hatte zur Folge, dass die Fahrbahn leicht unterhöhlt wurde und bei Belastung durch Fahrzeuge die konkrete Gefahr bestand, dass sie absacken bzw. einstürzen und ein Fahrzeug oder Personen unter sich begraben hätte können.
Der zuständige Straßenwärter der Gemeinde Vaterstetten, der dies bei einer Kontrollfahrt, gegen 11.15 Uhr, bemerkte, verständigte umgehend die zuständige Polizeiinspektion Poing. Die Beamten ordneten vor Ort umgehend die Verfüllung der Grube an, so dass die Gefahr gebannt werden konnte.
Gegen den Baggerführer, der im Landkreis Ebersberg wohnt, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachtes der Baugefährdung eingeleitet.