Die Vertreterinnen und Vertreter der Gebietskörperschaften einigten sich am Montag auf ein abgestimmtes juristisches Vorgehen und bereiten eine gemeinsame Vertretung ihrer Interessen vor. Die drohende Insolvenz der Greensill Bank bedroht die dort getätigten Anlagen der öffentlichen Hand. Während private Anlegerinnen und Anleger durch die so genannte Einlagensicherung geschützt sind, könnten verschiedene Kommunen, zwei kommunale Eigenbetriebe sowie weitere öffentliche Stellen leer ausgehen. Gleich 26 betroffene Kommunen, die der Bremer Bank mit australischer Muttergesellschaft Gesamteinlagen in Höhe von 255 Millionen Euro anvertraut hatten, haben sich am Montag, 15. März untereinander ausgetauscht und planen nun, sich juristisch gemeinsam für das eingeleitete Insolvenzverfahren aufzustellen. Ihnen allen gemeinsam ist, dass sie noch bis in das laufende Jahr hinein ihre zumeist kurz- bis mittelfristig anzulegenden liquiden Mittel auf Konten der Bremer Bank als sicher ansehen mussten. Teils ist ihnen von unterschiedlichen Finanzdienstleistern dazu sogar geraten worden. Bis zum Schluss besaß Greensill ein gutes Rating. Von den offenbar seit Monaten laufenden Untersuchungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) in Richtung Greensill erfuhren die zuständigen Finanzverantwortlichen zu spät. Nun droht sogar der mögliche Totalverlust. Die betroffenen Kommunen beabsichtigen, sich für das Insolvenzverfahren zusammenzuschließen, um aus einer vorhandenen Insolvenzmasse zumindest noch Teile ihrer Anlagen zurückzuerhalten. Darüber hinaus sollen Haftungsansprüche gemeinschaftlich geprüft werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hatte am 3. März gegen die Greensill Bank wegen einer drohenden Überschuldung ein Zahlungsmoratorium verhängt. Damit darf die Bank seit zwei Wochen keine Ein- und Auszahlungen mehr vornehmen. Am Montag, 15. März wurde nun auch ein Insolvenzantrag durch die Bafin beim zuständigen Bremer Amtsgericht gestellt.“