Körperverletzung bei Verkehrsunfall
Am 10.12.2017, gegen 16:34, überquerte eine 53-Jährige aus Vaterstetten mit ihrem Fahrrad den Fußgängerüberweg in der Karl-Böhm-Straße in Baldham. Zur gleichen Zeit näherte sich aus der Ortsmitte eine 30-jährige Frau aus Pliening mit ihrem Pkw, Audi A3, dem Fußgängerüberweg. Zu diesem Zeitpunkt herrschte auf der Fahrbahn gefrierende Glätte. Die Fahrerin des Pkw geriet beim Bremsvorgang ins Schlingern. Aufgrund dessen erschrak die Fußgängerin, weshalb sie auf den Zebrastreifen stürzte. Der Pkw geriet in Schräglage und touchierte hierbei das Fahrrad der Frau, welches folglich auf die Fußgängerin geschoben wurde. Der rutschende Pkw prallte letztendlich mit geringer Geschwindigkeit in den Gegenverkehr auf einen Pkw, VW Golf. Die beiden Mitfahrer des VW Golf, die Fahrerin des Audi A3 und die Fußgängerin wurden bei dem Unfall leicht verletzt. Am Audi A3 entstand ein geschätzter Sachschaden in Höhe von 10.000 Euro. Das Fahrrad im Wert von 100 Euro wurde komplett zerstört. Am VW Golf entstand ein wirtschaftlicher Totalschaden in Höhe von ca. 3.000 Euro.