Panaschieren, Kumulieren – 92 Stimmen können Gemeindebürgerinnen und -bürger morgen vergeben. Doch wie wählt man eigentlich genau? Wir erklären das komplizierte System.
Kreisrat und Bürgermeister
Einfach erklärt ist die Wahl zum Bürgermeister und Landrat: Sie haben jeweils eine Stimme. Kreuzen Sie den Bewerber oder die Bewerberin an, die Sie wählen möchten. Sollte der Kandidat mit den meisten Stimmen nicht gelingen, die absolute Mehrheit (50%) zu erlangen, so wird am 29. März erneut in einer Stichwahl gewählt – dann treten Platz 1 und 2 erneut an.
Kreistag und Gemeinderat
Komplizierter ist es bei den anderen Wahlen – 60 bzw. 30 Stimmen sind zu vergeben. Dementsprechend groß sind die Stimmzettel.
Listenkreuz
Am einfachsten ist das Listenkreuz. Wenn Sie einen Wahlvorschlag ankreuzen, bekommt jeder Kandidat der Liste absteigend eine Stime. Zudem können Sie Häufeln und Mischen, dementsprechend weniger Kandidaten der Liste bekommen dann eine Stimme.
Häufeln
Kumulieren ist einfach – bis zu 3 Stimmen können Sie einem Kandidaten geben. Achtung: Auch, wenn er mehrmals aufgeführt wird (bei Listen mit weniger als 30/60 Bewerbern möglich), so kann er immer nur 3 Stimmen erhalten.
Mischen
Panaschieren bedeutet, Sie geben Kandidaten von unterschiedlichen Listen Ihre Stimme. Das ist problemlos möglich.
Streichen
Wenn Sie ein Listenkreuz vergeben haben, aber gewissen Kandidaten keine Stimme geben möchten, so haben Sie die Möglichkeit, Namen auszustreichen. Diese Bewerber erhalten dann keine Stimme.
Kombinieren
Jegliche Kombination aus den oben genannten Möglichkeiten ist Möglich. Sie können also Liste A ankreuzen und den Kandidaten 5, 10 und 15 davon je 3 Stimmen geben. Zusätzlich streichen Sie Bewerber 2, 3 und 4, denen Sie keine Stimme geben möchten. Da Sie Kandidat 1 von Liste B gut finden, vergeben Sie hier 3 Stimmen – all das ist bei der Kommunalwahl möglich.
Achtung!
Trotz all dieser Möglichkeiten dürfen Sie insgesamt nicht mehr als die maximale Stimmanzahl (30 bzw 60) vergeben. Zudem machen Anmerkungen den Stimmzettel ungültig.
Learning by doing
Das Landratsamt hat einen Probestimmzettel für die Kreistagswahl bereitgestellt – probieren Sie es doch einfach mal aus. Bei der Gemeinderatswahl gelten die selben Regeln, nur, dass Sie 30 Stimmen vergeben können. So wird das System gleich viel anschaulicher:
Den Stimmzettel können Sie hier aufrufen.
Notizen erlaubt
Ihnen steht es frei, sich Notizen jeglicher Art anzufertigen und diese in die Wahlkabine mitzunehmen. So fällt die Stimmabgabe leichter.
Wir berichten morgen tagsüber laufend von der Wahl.