Nach einer Fehletikettierung wurde im Impfzentrum Ebersberg zwischen dem 04. und dem 06. Januar abgelaufener BioNTech-Impfstoff verabreicht. Das Verfallsdatum der Dosen war dabei um vier bis sechs Tage überschritten. Sie hätten bis zum 31. Dezember 2021 verimpft werden müssen. Der Sachverhalt wurde durch den Betreiber selbst bei einer routinemäßigen internen Qualitätskontrolle festgestellt und an das Landratsamt Ebersberg gemeldet.
Das teilt Tresec jetzt in einer Erklärung mit. Betroffen seien Bürgerinnen und Bürger, die im Zeitraum 04. bis 06. Januar 2022 im Impfzentrum Ebersberg, der Außenstelle Poing oder von einem mobilen Team mit der Charge SDEJ8 des
Impfstoffs Comirnaty des Herstellers BioNTech geimpft wurden. “Die betroffenen Bürger werden individuell angeschrieben und informiert. Für Rückfragen der betroffenen Bürger wurde außerdem eine spezielle Hotline unter der Nummer 08092 2639912 eingerichtet”, heißt es in einer entsprechenden Presseerklärung. Gesundheitliche Schäden oder nachträgliche negative Auswirkungen seien ausgeschlossen – aus medizinischer Sicht und nach Angaben des ärztlichen Leiters sei eine reduzierte Wirksamkeit der Impfung bei ansonsten ordnungsgemäßer Lagerung und Handhabung des Impfstoffes nicht zu erwarten und in vergleichbaren Fällen anderenorts nicht aufgetreten. Zur Überprüfung der Impfwirkung bietet das Impfzentrum dennoch allen betroffenen Bürgern eine kostenlose Titerbestimmung an, mit der in Erfahrung gebracht werden kann, ob der Patient mit der Impfung hinreichend Antikörper gebildet hat. Bei Bedarf ist eine kostenlose Nachimpfung möglich.
“Der ordnungsgemäße und sichere Umgang mit Impfstoff hat im Impfzentrum bei allen Beteiligten allerhöchste Priorität. Lieferkette, Lagerung, Handhabung und Logistik erfolgen mit engmaschiger Überwachung grundsätzlich im Vier-Augen-Prinzip”, so Liam Klages, Chef des Impfzentrums in Ebersberg. Sämtliche Prozesse würden dabei intern im Qualitätsmanagement engmaschig überwacht. Bei einer routinemäßigen internen Nachkontrolle wurde die Fehletikettierung aufgedeckt. “Im vorliegenden Fall handelt es sich um menschliches Versagen von gleich zwei Mitarbeitern, die eine konkrete Dienstanweisung, mit der das korrekte Verfallsdatum nach Entnahme aus der Tiefkühllagerung errechnet wird, nicht weisungsgemäß ausgeführt haben”, so Klages weiter. “Die verantwortlichen Mitarbeiter wurden entlassen. Es wurden darüber hinaus zusätzliche Vorkehrungen getroffen, mit der die Etikettierung und Lagerhaltung noch enger überwacht wird. Das Impfzentrum steht in engem Austausch mit dem Hersteller und den zuständigen Behörden.”