Am 10.10.2021 kam es gegen 18:00 Uhr zu einem Auffahrunfall auf der B304 in Fahrtrichtung München, kurz vor dem Ortsbeginn Baldham.
Aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens lief der Verkehr bereits vor dem Unfall nur stockend, was ein 39-jähriger Starnberger mit seinem Pkw zu spät bemerkte, deswegen zu spät abbremste und auf das vor ihm fahrende Fahrzeug auffuhr. Durch den Zusammenstoß wurde das angefahrene Fahrzeug auf ein weiteres Fahrzeug aufgeschoben.
Das Fahrzeug des Unfallverursachers war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Bei dem Unfall, bei dem auch insgesamt drei Kinder sich in den Fahrzeugen befanden, wurde niemand augenscheinlich verletzt. Da sowohl die Fahrerin als auch der Beifahrer des mittleren Fahrzeugs über Schmerzen im Bein und im Rücken klagten, muss sich der Unfallverursacher wegen einer fahrlässigen Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall verantworten.
Am Fahrzeug des Unfallbeteiligten entstand ein Sachschaden von ca. 3000,00€. Am mittleren Fahrzeug entstand ein Sachschaden von ca. 10.000€ und am vordersten Fahrzeug ca. 1000,00€.
Bis der gesamte Unfall aufgenommen und die Fahrbahn nach der Bergung des Fahrzeugs wieder freigegeben werden konnte, verging eine Stunde. Der sich weit stauende Verkehr aus beiden Fahrtrichtungen wurde durch die uniformierte Streifenbesatzung gelenkt.