Es sollte eine Routinekontrolle werden, als zwei Polizeibeamte in den Nachmittagsstunden des 06.03.2018 auf einen Kleintransporter aufmerksam wurden, da der Fahrer verbotswidrig sein Mobiltelefon nutzte. Bei der anschließenden Kontrolle und der darin enthaltenden Überprüfung der personenbezogenen Daten auf eine mögliche Fahndungsnotierung konnte festgestellt werden, dass der 34-jährige Fahrer mittels Haftbefehl gesucht wurde.
Aufgrund dieser Erkenntnis wurde ihm die Verhaftung erklärt und der weitere Sachverhalt auf der PI Poing abgeklärt. Da der Haftbefehl jedoch mittels einer Zahlung in Höhe von 5400,- € abwendbar war, konnte der Betroffenen nach Eingang des Geldbetrages entlassen werden und seine Reise fortsetzen.