Lockdown „light“: Zwangsschließung für Bücherei und VHS

Der „Lockdown Light“, der ursprünglich bis Ende November gelten soll, wird verlängert – ab dem 1. Dezember müssen Bücherei und VHS schließen.

Wie das bayerische Gesundheitsministerium mitteilt, müssen Bibliotheken mit Ausnahme der Hochschulbibliotheken bis zum 20. Dezember schließen. Dies betrifft auch die Gemeindebücherei.  Wie die Bücherei mitteilt, fallen bis zur Wiedereröffnung fallen keine Versäumnisgebühren an. Vorbestellungen bleiben bis zwei Wochen nach der Wiedereröffnung erhalten. Ein Kontakt mit dem Büchereiteam ist via Mail (buecherei@vaterstetten.de) und per Telefon (08106/383-290) möglich. Medien können trotz Schließung über den Rückgabekasten zurückgegeben werden.

Auch die VHS muss im Präsenzbetrieb schließen. Digitale Angebote finden weiterhin statt, etwa ein Gesprächsabend mit dem Grasbrunner Bürgermeister Korneder. Aktuelle Infos gibt es auf https://www.vhs-vaterstetten.de 

(Titelbild: Bücherei)

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