Teuer zu stehen kommt einem 32-jährigen Baldhamer sein kurzer Nachhauseweg von ca. 500 Metern. Dafür benutzte er nämlich seinen Transporter und wurde prompt einer Verkehrskontrolle unterzogen. Diese ergab einen deutlichen Alkoholwert über dem zulässigen.
Sein Führerschein wurde noch vor Ort sichergestellt.
Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.