Leinenzwang verlängert

Im Jahre 1996 hat man eine Verordnung beschlossen, die das freie Ausführen von Hunden betrifft. Auf der Gemeinderatssitzung im Juni kam es dann doch zu einer größeren Diskussion als gedacht: Man regte an, einen Leinenzwang für alle Hunde einzuführen. Da dies erst geprüft werden musste, hatte man den Tagesordnungspunkt vertagt. Nun wurde heute erneut darüber abgestimmt.

Nach Prüfung kam die Verwaltung zum Entschluss, die Leinenpflicht sei nicht auf alle Hunde auszuweiten, da dies rechtlich nicht möglich sei. Man begründet dies mit dem Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG). Dort ist ausdrücklich nur die Rede von großen Hunden und Kampfhunden. Eine pauschale Ausdehnung auf alle
Hunde jeglicher Art und Größe ist allein auf Grund des Gesetzestextes nicht möglich. Hierfür gibt es keine
rechtliche Grundlage.
Der Gesetzgeber halte die Einschränkung auf große Hunde und Kampfhunde insoweit für ausreichend, da
von kleineren Hunden Gefahren für die von Art. 18 LStVG geschützten Rechtsgüter üblicherweise nicht
ausgehen. Bissverletzungen durch große Hunde und Kampfhunde sind regelmäßig schwerwiegender,
diese Hunde werden daher von der Allgemeinheit auch eher als bedrohlich empfunden.

Auch eine Ausweitung auf das gesamte Gemeindegebiet sei nicht möglich.Die Verordnung kann nur Regelungen für öffentliche Anlagen und öffentliche Wege, Straßen und Plätze treffen.
Ein genereller Leinenzwang ist unzulässig. Man müsse dem Bewegungsbedürfnis der Hunde Rechnung tragen.

Den Beitrag aus der Juni-Sitzung hören Sie hier:

Symbolbild: By Tim Dobbelaere from Ieper, Belgium (Man’s best friend) [CC BY-SA 2.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0)], via Wikimedia Commons

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